Ausstellungsbedingungen  

            der Weyher Hobbykünstler

Stand: 03/2019

 

  • Es dürfen ausschließlich angemeldete  und vom Aussteller handgefertigte Arbeiten präsentiert werden. Auf Qualität und Individualität der Ausstellungsobjekte legen wir einen gesteigerten Wert.
  • Das Organisationsteam der Weyher Hobbykünstler prüft alle Bewerbungen.Sofern die angebotenen Kunsthandwerke eine entsprechende Qualität und Individualität vorweisen und genügend Ausstellungsplätze vorhanden sind, erhalten die Bewerber die Anmeldeunterlagen. Erst nach Rücksendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen und Überweisung des Ausstellungsbetrages gilt die Anmeldung als angenommen.
  • Die TeilnehmerInnen haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Ausstellungsplatz sowie die gewünschte Anzahl der Stellwände und Tische, da diese nur begrenzt vor­handen sind. Die Stellplätze auf den Fluren müssen an die Wände gestellt werden. Eine Ausnahme ist aus Brandschutz- und Fluchtwegtechnischen Gründen nicht möglich. Die Verteilung der Plätze erfolgt von den Organisatoren.
  • Die Stände sollten geschmackvoll und dezent dekoriert werden. Eine bodenlange Tischabdeckung ist unbedingt erforderlich.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden während der Veranstaltung für die Ausstellungsobjekte und Stände. Die Beaufsichtigung des Standes während der Ausstellungszeiten, sowie während des Auf- und Abbaus ist selbstverantwortlich von den Teilnehmern sicher zu stellen.   
  •  Der Auf- und Abbau der Stellwände und  Tische muss von allen Teilnehmern erfolgen. Jeder hilft jedem! Nach der Abschlussbesprechung kann die Ausstellung verlassen werden.         
  • Die Standgebühr beträgt 15,- € für einen Platz bis zu 4 Meter Länge.  Jeder weitere Meter kostet 5,- €. Maximale Standlänge 6 Meter.          Kinder und Jugendliche sind frei, bei einer Standlänge von max. 3 Metern.                                                                                              
  • Alle Aussteller spenden einen Kuchen für die Cafeteria am Samstag.  Der Erlös nach Abzug der Auslagen ist für   soziale Zwecke (Schule, Gemeinde, soziale Einrichtungen) vorgesehen.
  • Die Verteilung von Plakaten und Flyern ist im Interesse der einzelnen AusstellerInnen und von daher selbstverständlich. Diese werden rechtzeitig verschickt

 

*  Quilling  


*  Strick-Zoo & Finger-

    puppen

  

*  Encausticmalerei

 

*  Teddys & Wichtel  
 

*  Drechselarbeiten   
 

*  Fotokarten

  

*  Münzsägerei   
 

*  Grabschmuck


*  Bascettasterne &

   Betondeko   


*  Glasperlenschmuck   
 

*Goldschmiedearbeiten
 

* Holzspielzeug

  

*  Scrapbooking &

   Lichterflaschen   
 

 * Handgenähte Filz-

   mäuse

  

* Patchwork -

   individuelle Stickerei 
 

* Stoffkreationen  
 

* Glaskunst  
 

* Tonfiguren  


* Handgemachte Seifen

 

*  Illustrationen,

    Cartoons  

 

* Engelpüppchen, Mini-

   Weihnachtsmänner 

 

*  Nanas, Fabeltiere 

 

*  Schlüsselbänder *   

 

*  Alte Werkzeuge neu

    desingt  

   

* Floristik,Lichtobjekte 
 

*  Puppen nach

    Waldorfart

 

*  Figuren aus Draht &

    Papier 
 

*  Herbstblätterkugeln

    Spitzencollagen   
 

*  Tatütas   
 

* Gewebtes - Sets ,           Schals, Handtücher

 

* genähte Rucksäcke,

    Geobags usw.